FAQ
- Akkreditierung
- Anmeldefrist
- Berufsbegleitend
- Berufsmöglichkeiten
- Doktoratsstudium für FH-Master-Absolvent_innen
- ECTS Punkte
- Fernstudium
- Gebühr / Studienbeitrag / Studiengebühren
- Hochschultyp
- Individuelles Studium
- Mindeststudiendauer
- Mitbelegen
- Schulpraktische Lehrveranstaltungen und Unterrichtspraktika
- Spezialisierungen
- Studienart
- Studienberechtigungs- & Berufsreifeprüfung
- Studieneingangs und Orientierungsphase (STEOP)
- Studiengang
- Studienkennzahl
- Studienplan (Curriculum)
- Studienvertretung
- Studieren im Ausland
- Studienwechsel (Universität)
- Unterrichtssprache
- Voraussetzungen
- Zugangsbeschränkungen & Aufnahmeverfahren
- Zulassung & Voraussetzungen für ein Masterstudium
Akkreditierung
Akkreditierungen sind Zulassungsverfahren entweder für Fachhochschulen und Privatuniversitäten oder für Studien von Fachhochschulen, Privatuniversitäten und Anbietern grenzüberschreitender Studien. Diese Verfahren dürfen in Österreich nur von der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria durchgeführt werden. Sie sollen ein Mindestniveau an Qualität gewährleisten.
Anmeldefrist
Bis zum Ende dieser Frist musst du dich bei deiner Hochschule angemeldet haben, um mit dem Studium beginnen zu können. Je nach Hochschultyp gibt es aber bestimmte Ausnahmen.
Unter Anmeldefrist versteht sich eine vorgegebene Frist bis, wann es möglich ist, sich für die Zulassung zum Studium bzw. eine Prüfung anzumelden. Eine verspätete Anmeldung zum Studienbeginn ist im Normallfall nicht möglich, außer in Ausnahmefällen, mit entsprechender Begründung wie schwere Krankheit, Auslandsaufenthalt, Präsenz/Zivildienst, Berufstätigkeit/Praktikum, Freiwilliges Soziales Jahr, Nachmaturatermin.
An den Pädagogischen Hochschulen ist die Frist unterschiedlich und wird vom jeweiligen Rektorat festgelegt und auf der Homepage veröffentlicht. Das Studienjahr beginnt jedenfalls am 1.10 und endet am 30.9 des folgenden Jahres.
Berufsbegleitend
Im Unterschied zu Vollzeitstudien sind sie auf die Gleichzeitigkeit von Berufstätigkeit und Studium ausgelegt. Die Anwesenheitszeiten sind geringer und viele Lehrveranstaltungen finden am Abend, Wochenende oder geblockt statt. An Universitäten finden sich nur wenige berufsbegleitende Studien.
Berufsmöglichkeiten:
Das Studium an einer Hochschule ist immer berufsvorbildend. Um einem bestimmten Berufsstand beizutreten, musst du meist noch eine bestimmte Form von Berufspraxis (wie den Turnus in der Humanmedizin) oder eine akademische Berufsausbildung (wie die Ausbildung zur klinischen Psychologin oder zum akademisch geprüften Bibliothekar) absolvieren. Studiert man an einer Fachhochschule, erhält man eine praxisnahe Ausbildung, die stärker auf ein bestimmtes Berufsfeld spezialisiert ist. An einer Universität dagegen bekommt man eine Berufsvorbildung, die zwar theoretischer ist, dafür aber meist mit einem größeren Themenbereich. An Universitäten hat man nach einem Studium sehr offene Berufsmöglichkeiten und ist nicht auf ein Feld spezialisiert, studiert man an einer FH sind die Berufsmöglichkeiten von vorneherein schon bewusst eingegrenzt.
ECTS Punkte
Anhand von ECTS-Punkten lässt sich der Arbeitsaufwand für eine Lehrveranstaltung erkennen. Um dein Studium abzuschließen, benötigst du die angegebene Zahl von ECTS Punkten, andererseits ist die Anzahl von absolvierten ECTS-Punkten pro Semester auch wichtig für Beihilfen (Familien- und Studienbeihilfe) und Stipendien.
Gebühr
Fachhochschulen:
Die Fachhochschule kann autonom entscheiden, ob sie Studiengebühren in der Höhe von 363,36 Euro, einhebt oder nicht. Dabei gibt es keinerlei Ausnahmebestimmungen, somit zahlen entweder alle Studierenden einer FH oder niemand. Die Höhe der Studiengebühren kann aber unterschiedlich hoch ausfallen, in der Regel müssen Studierende aus Drittstaaten mehr bezahlen, als Studierende aus dem EU/EWR-Raum.
Derzeit werden an der Theresianische Militärakademie, FH Vorarlberg, FH Burgenland, FH Joanneum und keine Studiengebühren eingehoben. Somit bezahlen rund 30 % der Studierenden (Stand Wintersemester 2018) an Fachhochschulen keine Studiengebühren.
Gebührenrefundierung:
• Bei einem Doppelstudium, wenn mindestens 15 ECTS in jeder Studienrichtung positiv absolviert wurden
Pädagogische Hochschulen:
Bachelorstudiengänge:
Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, EU Bürger/innen sowie Bürger/innen aus bestimmten Ländern, müssen bei Überschreitung der Studienzeit um mehr als 2 Semester, Studiengebühren in Höhe von 363,36 Euro bezahlen. Unter gewissen Umständen wird dir die Studiengebühr auch nach Überschreiten des Toleranzsemesters weiterhin erlassen. Personen die nicht in die oben genannte Regelung fallen (zum Beispiel Studierende aus Drittstaaten ohne Sonderregelung) müssen pro Semester 363,36 Euro bezahlen.
Gebührenrefundierung:
• Bei einem Doppelstudium, wenn mindestens 15 ECTS in jeder Studienrichtung positiv absolviert wurden
Universitäten:
Seit dem Sommersemester 2013 gibt es wieder eine allgemeine Studiengebührenpflicht von € 363,36, jedoch wird ein Großteil der Studierenden durch Ausnahmeregelungen davon befreit.
Keine Studiengebühren in der Toleranzzeit zahlen:
• Österreichische StaatsbürgerInnen
• EWR-BürgerInnen
• Gleichgestellte (z.B. Konventionsflüchtlinge, Schweizer StaatsbürgerInnen, AusländerInnen mit einer Daueraufenthaltsberechtigung oder einem Anspruch auf Studienbeihilfe)
• Personen, denen aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren sind wie StaatsbürgerInnen
Bei abschnittlosen Studien (Bachelor, Master, Doktorat) werden an die Mindeststudiendauer noch zusätzlich zwei Toleranzsemester angehängt. Bei Studien mit Abschnitten (Diplomstudien) werden an jeden Studienabschnitt jeweils zwei Toleranzsemester angehängt. Werden diese nicht verbraucht, kann man sie in den nächsten Abschnitt mitnehmen. Das erfolgt automatisch. Achtung: Die Toleranzzeit wird für jede inskribierte Studienrichtung separat berechnet und läuft auch parallel. Bei Mehrfachstudien immer auf die jeweilige Toleranzzeit achten!
Studierende, die nicht in eine der oben genannten Gruppen fallen müssen die doppelten Gebühren €726,72 Euro pro Semester bezahlen.
Gebührenerlass
ÖsterreicherInnen, EU-/ EWR-BürgerInnen und gleichgestellte AusländerInnen können darüber hinaus folgende Gründe für einen Gebührenerlass geltend machen:
• Eine Beeinträchtigung von mind. 50 Prozent
• Ableisten des Präsenz- oder Zivildienstes
• Schwangerschaft
• Schwere Krankheit
Gebührenrefundierung:
• Bei einem Doppelstudium, wenn mindestens 15 ECTS in jeder Studienrichtung positiv absolviert wurden
• Bei Berufstätigkeit, existieren einzelne Regelungen der Universitäten
Die ÖH-Bundesvertretung spricht sich klar gegen jegliche Form von Studiengebühren aus und wird sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen, dass die längst fällige völlige Abschaffung der Studiengebühren an allen Hochschulen umgesetzt wird. Bei Fragen rund um das Thema Studiengebühren hilft die das Referat für Bildungspolitk.
Beitrag Interessensvertretung
Den ÖH-Beitrag musst du (an deiner Universität, Fachhochschule, Privatuniversität oder Pädagogischen Hochschule) bezahlen, unabhängig davon, ob du Studiengebühren zahlen musst oder nicht - JEDES Semester, sonst wirst du automatisch von deiner Hochschule exmatrikuliert und darfst keine Kurse besuchen oder Prüfungen ablegen. Er beträgt für das Studienjahr 2020/2021 € 20,20. 70 Cent sind für die ÖH-Unfall- und Haftpflichtversicherung mit der du im Rahmen deines Studiums versichert bist.
Durch das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 sind Studierende an Privatuniversitäten seit dem 1.10.2014 Mitglieder ÖH.
Weitere Infos findest du im Leitfaden für den Studienbeginn.
Privatuniversitäten & bestimmte Universitätslehrgänge:
Private Universitäten können Studiengebühren in beliebiger Höhe einheben. Im Fall von sogenannten Universitätslehrgängen können auch staatliche Universitäten Lehrgangsgebühren kostendeckend einheben. Dies gilt auch für Lehrgänge zur Weiterbildung an FH-Einrichtungen/Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen.
Hochschultyp
In Österreich gibt es drei verschiedene Hochschultypen (Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen), die sich in der Ausgestaltung der Studien(-gänge) stark unterscheiden.
Ein erster wesentlicher Unterschied besteht darin, dass es bei den Fachhochschulen und den Pädagogischen Hochschulen Aufnahmetests (bzw. -verfahren) für die einzelnen Studien(-gänge) gibt.
Ein weiterer Unterschied besteht dahin gehend, dass die Ausbildung an Universitäten meist theorie- und forschungsorientierter ist, wobei an den Fachhochschulen mehr Wert auf eine praxisnahe Ausbildung gelegt wird und das Studium zumeist auch ein Praxissemester beinhaltet.
In Österreich gibt es auch einige wenige Privatuniversitäten, die sich von den staatlichen Universitäten vor allem durch die Einhebung von sehr hohen Studiengebühren unterscheiden.
Ein Wechsel zwischen den Hochschultypen nach dem Bachelorstudium ist möglich, allerdings ist es wichtig, sich früh genug darüber zu informieren, welche Zugangsvoraussetzungen es gibt.
Individuelles Studium (Universitäten)
Das individuelle Studium bietet dir die Möglichkeit, einen eigenen Studienplan, der Lehrveranstaltungen verschiedener Studienrichtungen und Universitäten umfasst, zu entwickeln. Im Qualifikationsprofil musst du beschreiben, welche Anforderungen des
Arbeitsmarktes dein Studium erfüllt. Der fertiggestellte Studienplan samt Qualifikationsprofil muss von der zuständigen Stelle an der Universität (z. B. Referat für Studienzulassung, Studiendekanat) genehmigt werden. Solche Studien werden an österreichischen Universitäten nur mehr in Ausnahmefällen zugelassen, da das Studienangebot ohnehin sehr vielfältig ist und es daher als nicht notwendig betrachtet wird, individuelle Kombinationen zusammen zu stellen. Aufjedenfall solltest du genügend Zeit einplanen und die Unterstützung und Hilfe deiner lokalen ÖH (Referat für Bildungspolitik) in Anspruch nehmen.
Mindeststudiendauer
Die Mindeststudiendauer ergibt sich aus der zu absolvierenden ECTS-Anzahl und einer angenommenen Absolvierung von 30 ECTS pro Semester. So ergibt sich bei einem Bachelorstudium mit 180 ECTS (180/30 = 6) eine Dauer von 6 Semestern. In der Realität ist die Dauer aber von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, zum Beispiel wann Lehrveranstaltungen angeboten werden, ob du neben dem Studium arbeitest oder, ob du mehrere Studien absolvierst. Die Mindeststudiendauer dient also als Richtwert. Allerdings kann eine Überschreitung um ECTS/Semester Auswirkungen auf Beihilfen oder Stipendien haben.
Achtung an Pädagogischen Hochschulen gibt es eine maximale Studiendauer von höchstens 12 Semestern.
Mitbelegen
Mitbelegen bietet dir die Möglichkeit Prüfungen und Lehrveranstaltung an einer anderen österreichischen Universität als deiner "Stammuniversität" für dein Studium zu absolvieren. Für Studierende an Fachhochschulen oder Pädagogischen Hochschulen ist dies nicht möglich.
Mitbelegen ist bis zum Ende der Nachfrist (30.4. und 30.11) möglich.
Zu Beginn ist eine Online-Voranmeldung nötig, danach ist die semesterweise Meldung der Mitbelegung ausreichend. Für diese Meldung brauchst du auch jedesmal das jeweils aktuelles Studienblatt deiner Stammuniversität
Vorher solltest du dich aber versichern, dass dir die Lehrveranstaltungen auch angerechnet werden. Manchmal gibt es hierfür schon entsprechende Empfehlungen deines Institutes/ deiner Fakultät.
Mitbelegen hat keinen Einfluss auf die Höhe deines ÖH-Beitrags oder eventueller Studiengebühren. Diese musst du ausschließlich an deiner Stammuniversität bezahlen.
Schulpraktische Lehrveranstaltungen und Unterrichtspraktika
Während des Lehramtsstudiums an PHs und Universitäten musst du immer wieder schulpraktische Lehrveranstaltungen besuchen, in der du in der Klasse der Praxisbetreuerin/ des Betreuers unterrichtest. Während diese an Universitäten jedoch nur im geringen Ausmaß im Studium vorkommen (im geringstenFall gar nur ein Praktikum pro Studienabschnitt), können sie an PHs aus ganzen Praxistagen oder Wochen bestehen. Meist werden sie von einer zusätzlichen Lehrveranstaltung an der Universität oder PH begleitet, in der die Unterrichtserfahrungen besprochen werden.
An der PH ist zu beachten, dass dein Studium beendet wird, falls du in einer schulpraktischen Lehrveranstaltung zweimal negativ benotet wurdest.
Da an Universitäten das Ausmaß an schulpraktischen Lehrveranstaltungen so gering ist, musst du nach Abschluss des Studiums ein einjähriges Unterrichtspraktikum absolvieren. Dabei wirst du von zwei BetreuungslehrerInnen in deinen zwei Fächern betreut und unterrichtest in diesen Fächern je eine Klasse. Dieses Unterrichtspraktikum ist im Unterschied zu den Praktika während des Studiums bezahlt. Es wird von Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 ECTS an einer PH begleitet.
Bei Fragen berät dich das Referat für pädagogische Angelegenheiten gerne.
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Spezialisierungen:
Die Spezialisierung ist im Studienplan beschrieben - genauso wie der große Studienplan selbst wird dir eine Reihe von Lehrveranstaltungen vorgeschrieben oder zur Auswahl angeboten. Häufig solltest du dich während der ersten 30 bis 60 ECTS deines Studiums auf eine Spezialisierung festlegen.
Studienart
Es gibt verschiedene Studienarten an den Hochschulen. Mittlerweile sind die meisten Studien umgestellt auf das Bachelor/Mastersystem. Der Bachelor ist dabei das Grundstudium, der Master darauf aufbauend und spezialisierend.
Es gibt österreichweit noch einzelne Diplomstudien, diese sind derzeit: katholische Fachtheologie, Rechtswissenschaften, Human-, Veterinär- und Zahnmedizin sowie einige künstlerische Studien.
Studienberechtigungs- und Berufsreifeprüfung
Für Studieninteressierte ohne Matura gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten eine Studienberechtigung zu erlangen: die Studienberechtigungsprüfung, die an Universitäten oder anderen Hochschulen abgelegt wird, oder die Berufsreifeprüfung, die als ExternistIn an einer Schule bzw. an Erwachsenenbildungseinrichtungen abgelegt werden kann.
Die beiden Prüfungsmöglichkeiten unterscheiden sich in einigen wichtigen Punkten. Während sie vom Umfang und Dauer etwa vergleichbar sind, unterscheiden sie sich in den Fächern und auch in den Voraussetzungen. Vor allem bei der Studienberechtigungsprüfung können ganz unterschiedliche Fächer gefragt sein. Dabei kommen auch Wahlfächer vor, die bereits einen Einblick ins Studium geben können, während die Berufsreifeprüfung eher an eine klassische Reifeprüfung erinnert.
So bietet auch die Berufsreifeprüfung einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen, während die Studienberechtigungsprüfung jeweils nur für eine bestimmte Studiengruppe gilt. Solltest du dich dann doch anders entscheiden wollen, kann das schwierig werden. Beachte außerdem, dass du nach der Studienberechtigungs- oder Berufsreifeprüfung immer noch an etwaigen Aufnahmeverfahren teilnehmen musst.
Detailierte Informationen zu den Voraussetzungen, Studiengruppen und gefragten Fächern findest du in der Broschüre zum Download. Die MaturantInnenberatung der ÖH Bundesvertretung bietet auch eine spezielle Beratung zur Studienberechtigungs- und Berufsreifeprüfung.
Studieneingangs und Orientierungsphase (STEOP)
Seit dem Wintersemester 2011 sind Universitäten verpflichtet, eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) in jedem Bachelor- oder Diplumstudium abzuhalten. Ausnahmen können die jeweiligen Rektorate nur für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin beschließen. Der Umfang ist gesetzlich mit 8 bis 20 ECTS festgelegt. Ebenso muss die Studieneingangs- und Orientierungsphase aus mindestens zwei Lehrveranstaltungen. Das Absolvieren dieser Prüfungen ist Voraussetzung für weiterführende Lehrveranstaltungen. Allerdings kann im Studienplan festgelegt werden, dass Lehrveranstaltungen im Umfang von bis zu 22 ECTS vor Beendigung der STEOP absolviert werden können.
Du hast bei jeder STEOP-Prüfung die Möglichkeit von drei Prüfungswiederholungen wie bei allen weiteren Prüfungen. Dies gilt für alle Studierenden seit dem 1.1.2016 auch wenn du schon vorher mit der STEOP begonnen hast.
Wenn du die STEOP-Prüfungen nicht bestanden hast, kannst du dich nach zwei Semestern wieder zum diesem Studium anmelden. Diese neuerliche Zulassung ist zweimal möglich. Eine Zulassung zu einem anderen Studium ist aber ohne Wartezeit möglich. Wie deine STEOP genau aufgebaut ist, findest du in deinem Curriculum.
Fest steht, dass die STEOP nur als eine allgemeine Zugangsbeschränkung gesehen werden kann, die nicht nur massiv in die Curricula der Studien eingreift, sondern auch eine zusätzliche Hürde im Studium bedeutet.
Studiengang:
Hier findest du den Link zur Website des Studiengangs an der Hochschule.
Studienkennzahlen
Die Studienkennzahl gibt an, welches Studium du genau studierst. Sie ist an deiner Hochschule einzigartig und erlaubt eine genaue Zuordnung zu deinem Fach.
Wie jede/r Studierende eine Nummer bekommt, die sie/ihn auf der Hochschule unverwechselbar macht - die Matrikelnummer an den Pädagogischen Hochschulen und Universitäten oder die Personenkennzahl an Fachhochschulen - hat auch jedes Studium eine einzigartige Kennzahl. Diese Studienkennzahl ist eine Art Identifikationsnummer und erlaubt es, genau nachzuvollziehen, welches Studium in welchem Studienplan der/die jeweilige Studierende absolviert. Vor allem, wenn du mehrere Fächer studierst, erfolgt die Zuordnung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen über die Studienkennzahl.
Studienplan
Der Studienplan (auch Curriculum genannt) gibt dir eine Reihe von Lehrveranstaltungen vor, die du positiv absolvieren musst, um dein Studium abzuschließen. Es gibt quasi den Rahmen des Studiums vor und dient zur Orientierung, welche Lehrveranstaltungen du im gesamten Studium machen musst. Oft sind auch Vorschläge für die Reihenfolge, in der du die Lehrveranstaltung (LV) besuchen solltest, eingearbeitet. Solange jedoch keine dezidierte Voraussetzungen für eine LV angegeben ist, ist dieser Vorschlag nur eine Empfehlung. Allerdings wird meist bei der Planung, wann welche Vorlesung angeboten wird, der Vorschlag als Basis herangezogen. Auch sind die Inhalte der Vorlesungen oft so abgestimmt, dass ein Besuch in der vorgegebenen Reihenfolge Sinn macht.
Studienvertretung
Als deine direkte Interessensvertretung vor Ort und Teil der ÖH (österreichische Hochschüler/innenschaft), bietet die Studienvertretung (Stv) neben allen wichtigen Infos zum Studium auch Beratung bei studienrechtlichen Themen an. Sie bildet auch erste Anlaufstelle bei Problemen mit Lehrenden, Anrechnungen und dem Studium allgemein. Außerdem kann sie dir besonders gut den Alltag im jeweiligen Studium näher bringen, und dir so vielleicht bei deiner Studienwahl helfen. Die Beratung findet meist in Form eines Journaldienstes statt, wo und wann dieser stattfindet, kannst du auf der Homepage deiner Stv erfahren.
Die Stv hat auch Mitspracherecht bei Änderungen von Studienplänen und setzt sich aktiv für die Verbesserung der Lehre und Studienbedingungen für das jeweilige Fach ein. Bei Studienvertretungen gilt das Personenwahlrecht, das bedeutet du wählst, keine Liste/Partei sondern Personen. Dennoch bilden sich oft Gruppen (zb. Fachschaftslisten, Basisgruppen (Bagru) oder Institutsgruppen (IG)) um eine Studienvertretung, die, ohne selbst gewählt zu sein, in der Stv mitarbeiten.
Mit der ÖH Wahl 2015 haben alle Studierenden an allen Hochschulen nach einem einheitlichen Wahlrecht einheitliche Strukturen gewählt.
Schau am besten einfach mal bei deiner zukünftigen Stv auf einen Kaffee vorbei!
Studieren im Ausland
Um im Ausland zu studieren, hast du zwei Möglichkeiten: Entweder du absolvierst einen Studiengang zur Gänze im Ausland oder du machst ein Austauschsemester im Rahmen deines Studiums an einer österreichischen Hochschule.
Im ersten Fall bist du im Wesentlichen mit den gleichen Fragen konfrontiert, die ein Studium in Österreich aufwirft: Du musst dich für einen Studiengang entscheiden, ein etwaiges Aufnahmeverfahren durchlaufen, eine Wohnung suchen usw. Innerhalb der EU bzw. des EWR sind die Barrieren für Studierende aus anderen Mitgliedsstaaten gering. Willst du außerhalb der EU studieren, sieht die Sache anders aus: Hier solltest du dich frühzeitig über die geltenden Einreisebestimmungen, Visa- und Nachweispflichten informieren. Infos dazu erhältst du an der Botschaft deines jeweiligen Ziellandes. Eine weitere hilfreiche Anlaufstelle ist der Österreichische Austauschdienst (OeAD), der auch Beratungen zum Studium im Ausland anbietet.
Für Studierende an inländischen Hochschulen besteht dagegen die Möglichkeit, ein Austauschsemester zu absolvieren. In diesem Fall bleibst du formal Studierende/r deiner Heimuniversität, absolvierst aber Kurse und Prüfungen an einer Gastuniversität im Ausland. Du bekommst die Gelegenheit, für begrenzte Zeit in einer anderen Umgebung zu leben und zu studieren; als Austauschstudierende/r erwirbst du an deiner Gastuniversität jedoch keinen akademischen Grad. Austauschaufenthalte dauern für gewöhnlich ein Semester bis ein akademisches Jahr und sind in aller Regel erst ab dem dritten Semester möglich.
Allerdings gibt es einige (Master-)Studiengänge, die in Kooperation von mehreren Hochschulen geführt. Hier sind Auslandsaufenthalte fixe Bestandteile des Studiums und auch der Abschluss erfolgt an den teilnehmenden Hochschulen.
Eine häufig genutzte Variante des Austauschaufenthaltes ist die Teilnahme an einem Mobilitätsprogramm. Derartige Programme bieten einen organisatorischen Rahmen, in dem Universitäten Abkommen über die wechselseitige Aufnahme von Austauschstudierenden abschließen. Austauschprogramme bieten finanzielle und organisatorische Vorteile: Man erhält Zuschüsse und Stipendien und zum Teil auch Unterstützung bei der Auswahl von Kursen und beim Anmeldeprozedere an der Gastuniversität. Besonders beliebt ist hierzulande das Erasmus-Programm, das den europäischen Hochschulraum abdeckt. Daneben gibt es eine Fülle weiterer Abkommen, zum Teil auch auf Fakultäts- und Institutsebene. Um einen vollständigen Überblick über die verfügbaren Austauschabkommen in deinem Studiengang zu bekommen, wendest du dich am besten an den/die ProgrammkoordinatorIn an deinem Institut.
Um ein Austauschsemester zu absolvieren, musst du aber nicht unbedingt an einem entsprechenden Programm teilnehmen: Als Freemover organisierst du dein Auslandssemester autonom, unabhängig von einem universitären Austauschprogramm. Das verlangt tendenziell einen höheren Grad an Eigeninitiative, auch der Organisationsaufwand ist höher, dafür kannst du deine Gastuniversität frei auswählen. Ob und unter welchen Bedingungen deine Wunschuniversität Freemover akzeptiert, musst du bei der jeweiligen Universität erfragen.
Für jeden Auslandsaufenthalt gilt: Frühzeitig mit der Recherche und Planung beginnen! Zulassungsfristen im Ausland können von den Fristen in Österreich erheblich abweichen. Anmeldefristen für Mobilitätsprogramme beginnen bis zu ein Jahr vor dem eigentlichen Antrittstermin des Austauschsemesters – und enden auch entsprechend früh. Ein wichtiger Punkt für zukünftige Austauschstudierende (Teilnehmer von Programmen und Freemover gleichermaßen) ist auch die Frage der Anrechenbarkeit. Bevor du ein Austauschsemester beginnst, solltest du dich bei deiner Studienprogrammleitung darüber informieren, welche Kurse in welchem Ausmaß für dein Studium anerkannt werden. Diese Besprechung solltest du schriftlich festhalten, um böse Überraschungen zu vermeiden, wenn der/die StudienprogrammleiterIn zwischenzeitlich wechselt.
Studienwechsel (Universitäten)
Ist dein Studium doch nicht das richtige für dich und du möchtest wechseln?
Ein Studienwechsel ist an sich kein Problem, allerdings solltest du ein paar Dinge beachten:
- Die Inskription für Bachelor- und Diplomstudien ist nur innerhalb der vorgesehenen Zulassungsfrist möglich, die am 5. September für das Wintersemester bzw. am 5. Februar für das Sommersemester endet. Auch wenn an derselben Universität weiterstudiert wird, muss das Studium innerhalb dieser Frist angemeldet werden. Falls du auf ein Studium mit Aufnahmeverfahren wechseln möchtest, musst du dich für dieses rechtzeitig anmelden und es bestehen, danach folgt die Inskription – in diesen Fällen gelten teilweise abweichende Zulassungsfristen.
- Ein Wechsel muss beim zuständigen Finanzamt bzw. der Studienbeihilfebehörde bekannt gegeben werden, falls du Studien- oder Familienbeihilfe beziehst. Die Familienbeihilfe wird weiter ausbezahlt, sofern spätestens bis zum Ende der Nachfrist des zweiten Semesters gewechselt wird und die notwendigen 16 ECTS nachgewiesen werden können. Bei einem späteren Studienwechsel erlischt der Anspruch für die Dauer des bisherigen Studiums, danach kann wieder ein Antrag erfolgen (z.B.: Du studierst drei Semester, dann erst wechselst du – in diesem Fall bekommst du dann auch drei Semester lang keine Beihilfe ausgezahlt). Bis zu zwei Studienwechsel sind möglich, bei einem dritten Studienwechsel verfällt der Anspruch auf Beihilfen gänzlich. Falls Studienbeihilfe bezogen wird, gilt dafür dasselbe.
- Achtung: Wenn du dich für dasselbe Studium, das du bereits studierst, an einer anderen Hochschule inskribieren willst (z.B Politikwissenschaft in Salzburg -> Politikwissenschaft in Wien), musst du dich unbedingt von deinem Studium exmatrikulieren, ehe du dich für das neue Studium inskribierst. Dir wird eine Abgangsbescheinigung ausgestellt, die du zur Inskription mitbringen musst. Es ist in Österreich nicht erlaubt, für dasselbe Studium gleichzeitig an zwei verschiedenen Hochschulen inskribiert zu sein.
Unterrichtssprache:
Einige Studiengänge in Österreich werden gänzlich auf Englisch geführt; das sollte dich aber keinesfalls abschrecken, es bietet eine gute Gelegenheit deine Sprachkenntnis zu erweitern. In vielen Fächern wirst du darüber hinaus auch zumindest ab und an englische Texte lesen müssen. In den Sprachwissenschaften kommen dazu selbstverständlich auch Texte der Sprache, die du studierst. Wenn Deutsch nicht deine Erstsprache ist, musst du gegebenfalls einen Nachweis über deine Deutschkenntnisse erbringen.
Voraussetzungen
Um ein Studium zu beginnen, brauchst du jedenfalls eine Art Universitätsreife (Matura oder Studienberechtigungsprüfung). In manchen Studien gibt es auch noch Zusätze wie Latein, die du häufig auch in der ersten Zeit des Grundstudiums nachbringen kannst. Für die Zulassung in mehreren Studienrichtungen musst du außerdem ein Aufnahmeverfahren bestehen. Wenn du deine Universitätsreife nicht in einem EU-Land erworben hast, brauchst du außerdem einen Nachweis über die Zulassung zu deinem Fach und gegebenen Falls einen Nachweis über deine Deutschkenntnisse.
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Voraussetzung für ein Masterstudium?
Leider lässt sich diese Frage nur mit der sehr allgemeinen Aussage "ein fachlich relevantes Bachelor- oder gleichwertiges Studium" (neben eventuellen Aufnahmeverfahren und Zugangsbeschränkungen, die bei englischsprachige Masterstudien oder gemeinsamen Studiengängen mehrerer Hochschulen möglich sind) beantworten.
Nach dem Bachelorabschluss ist ein inhaltlicher, örtlicher oder ein Wechsel zwischen z.B. Universität und Fachhochschule möglich.
Bleiben Hochschule und Ort gleich, ist dies in der Regel der einfachste Weg, also z.B. Slawistik Bachelor und Master an der Universität Graz. Sobald dein Abschluss entsprechend registriert ist, kann die Zulassung erfolgen. Besonders bei den FH-Masterstudiengängen gibt es noch zusätzliche Aufnahmeverfahren. An einigen Universitäten ist eine Zulassung zu einem weiterführenden Masterstudium der gleichen Universität auch außerhalb der normalen Fristen (jeweils bis 30.11./30.4.) möglich
Wenn du dich für einen inhaltlich anderen Master entscheidest, wird die entsprechende "Facheinschlägigkeit" deines Abschlusses geprüft. Ob dies zutrifft oder nicht, ist leider eine Einzelfallentscheidung und hängt von der Ausgestaltung/möglichen Spezialisierung in deinem bisherigen Studium ab. Hier solltest du unbedingt einen Blick in den Studienplan deines Wunschmasters werfen. Teilweise ist hier nicht nur das "facheinschlägige Bachelorstudium" beschrieben (dies ist natürlich immer ein oder mehrere Bachelorstudien an der jeweiligen Hochschule), sondern geforderte Fachgebiete mit ECTS-Umfang. Somit kannst du schon besser abschätzen, ob die Facheinschlägigkeit zutrifft oder nicht. Wenn diese grundsätzlich gegeben ist, können dir an Universitäten dennoch bestimmte Auflagen im Umfang von maximal 30 ECTS vorgegeben werden, die du zusätzlich zum Masterstudium absolvieren musst. Ein Vergleich zwischen deinem und dem angegebenen facheinschlägigen Bachelor lohnt sich auch.
Je genauer du eine Passung argumentieren kannst, umso wahrscheinlicher sind Zustimmung und geringe Auflagen. Sehr hilfreich können auch Tipps und Gespräche der Studienvertretung sein, die du unbedingt vorher kontaktieren solltest.
Weitere Hilfe und Unterstützung bietet dir die Studienberatung der ÖH und/oder das entsprechende Bildungspolitische Referat der (lokalen) ÖH. Hier erhältst du im Zweifelsfall auch eine juristische Auskunft.
Besonders wenn du das Fach oder die Hochschule wechselst, solltest du die Fristen beachten. Die Antwort auf einen Zulassungsantrag kann leicht mehrere Wochen dauern, weshalb es sinnvoll ist, den Antrag möglichst früh zu stellen.