Fernstudium
Wichtig:
Im April 2019 wurde das Ende der Kooperation zwischen der Fernuni Hagen und der JKU Linz für September 2019 angekündigt. Dies hätte für Studierende aus Österreich Auswirkungen auf ihren Studienalltag gehabt.
Nun wurde die Kooperation aber für ein Jahr verlängert. Ziel ist es, in der Übergangszeit die Partnerschaft umfassend neu zu gestalten, um sie zukunftsfähig fortzusetzen. Bei der Weiterentwicklung der Kooperation werden die beiden Universitäten vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung des Staates Österreich begleitet.
Ankündigung der Fern Uni Hagen
Fernstudien bieten ein zeitlich und räumlich möglichst unabhängiges Studieren im Gegensatz zu vollzeit oder berufsbegleitenden Studiengängen. Allerdings erfordern sie auch ein sehr hohes Maß an Disziplin und Motivation um durch das Studium zu kommen. Ebenso sind mögliche Studiengebühren zu beachten.
Inhalte werden in der Regel online und durch aufbereitete Lernunterlagen zur Verfügung gestellt. Durch diese Lernunterlagen können zusätzliche Kosten entstehen.
Trotz ihres Namens haben Fernstudien in der Regel Präsenzeinheiten, die dann aber deutlich reduziert bzw. geringer ausfallen im Vergleich zu berufsbegleitenden Studiengängen.
Das Angebot an Fernstudien von österreichischen Hochschulen, die damit auch unter österreichsiches Recht fallen ist eher gering.
Bei Angeboten von ausländischen Hochschulen ist auf eine staatliche Akkreditierung zu achten, damit der Studienabschluss auch in Österreich anerkannt wird, z.B. für ein mögliches weiterführendes Studium. Besonders Hochschulen aus Deutschland bieten Studiengänge mit Studienzentren in Österreich an. Obwohl das Studium in Österreich absolviert wird, gelten die rechtlichen Rahmenbedingungen aus dem Stammland der Hochschule. Dies betrifft beispielsweise die Zugangsvoraussetzung. In Deutschland ist die Berufsreifeprüfung beispielsweise nicht als anerkannt.
Akkreditierte Hochschulen aus Deutschland sind im Hochschulkompass verzeichnet. Als staatliche Fernuniversität stellt die Fernuniversität Hagen (Deutschland) eine gewisse Ausnahme dar. In Österreich bietet die Universität Linz in Kooperation mit der Fernuniversität Hagen deren Studiengänge an.
Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an die Studien-und Maturant_innenberatung ([YjY0dGFnOnN0dWRpZW5iZXJhdHVuZ0BvZWguYWMuYXQ=])
Beihilfen
Für die unten genannten Angebote von österreichischen Hochschulen kann Studienbeihilfe beantragt werden. Dieses Angebot sollte auch genutzt werden.
Bei nicht-österreichischen Hochschulen, bei denen eine Kooperation mit einer österreichischen Bildungseinrichtung besteht, können Studienunterstützungen vergeben werden. Zu den geförderten Einrichtungen gehören derzeit die
- Fernuniversität Hagen
- HFH Hamburger-Fernhochschule
Eine Studienunterstützung können österreischische bzw. gleichgestellte Staatsbürger_innen beantragen.
Die Berechtigung für eine Studienunterstützung entspricht den Voraussetzungen der Studienbeihilfe
Zu den Voraussetzungen für die Gewährung einer Studienunterstützung zählen
- finanzielle Förderungswürdigkeit,
- der Nachweis eines günstigen Studienerfolges,
- die Einhaltung der Altersgrenze und
- es darf nebenbei kein Studium an einer anderen österreichischen Universität oder einer anderen Bildungseinrichtungen betrieben werden.
- Außerdem darf noch kein Studium oder keine andere gleichwertige Ausbildung absolviert worden sein.
Die Höhe der Studienunterstützung richtet sich nach der finanziellen Förderungswürdigkeit. Zur Beurteilung dazu sind die Bestimmungen des Studienförderungsgesetzes 1992 anzuwenden. Die Höhe wird von der Studienbeihilfenbehörde in Anwendung der entsprechenden Bestimmungen ermittelt, wobei die Einstufung immer als nicht auswärtig studierend, also niedriger, erfolgt.
Für Studierende an nichtösterreichischen Fernuniversitäten ist ein Kostenersatz von 80% der Reise- und Aufenthaltskosten, die im Zusammenhang mit der Absolvierung von Prüfungen im Ausland entstanden sind, höchstens jedoch EUR 500,- pro Semester vorgesehen.
Der günstige Studienfortgang ist durch Studien- und Prüfungsleistungen im Ausmaß von mindestens 30 ECTS-Punkten pro Studienjahr und Vorlage einer Zulasssungsbestätigung für jedes Semester nachzuweisen. Die Auszahlung der Studienunterstützung kann semesterweise nach Vorlage von 15 ECTS-Punkten erfolgen. (Hinweis: Dies im Unterschied zur monatlichen Auszahlung bei der Studienbeihilfe)
Die Anspruchsdauer beträgt die zur Absolvierung des Studiums vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters.
Ein günstiger Studienerfolg liegt nicht vor, wenn in Anwendung der Bestimmungen des Studienförderungsgesetz (StudFG) hinsichtlich der Einhaltung von Studienzeiten und Studienwechsel ebenfalls kein günstiger Studienfortgang vorliegen würde.
Das Ansuchen auf Gewährung einer Studienunterstützung ist während des laufenden Studienjahres an die örtlich zuständige Stipendienstelle zu richten. Für die Bearbeitung der Ansuchen ist jene Stipendienstelle zuständig, in deren Sprengel der Wohnsitz der Studierenden liegt.
Die Studienbeihilfenbehörde ermittelt in Anwendung der Richtlinien die Höhe der Studienunterstützung und schreibt dem Studierenden den zu erbringenden Studienfortgang vor.
Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Studienunterstützung unter der Bedingung des Nachweises über den zu erbringenden Studienfortgang in Aussicht gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt im Nachhinein nach Vorlage des günstigen Studienerfolges. Dieser ist bis längstens 15.12. des folgenden Studienjahres vorzulegen.
Wende dich an unser Referat für Sozialpolitik, falls du weitere Fragen hast.
Fernstudien in Österreich
FH Ferdinand Porsche Fernstudiengänge (Wien)
- Aging Services Management (Bachelorstudium)
- Betriebswirtschaft und Wirtschaftspsychologie (Bachelorstudium)
- Betriebswirtschaft und Wirtschaftspsychologie (Masterstudium)
- Wirtschaftsinformatik (Bachelorstudium)
- Wirtschaftsinformatik (Masterstudium)
Universität Linz
Paracelsus Medizinische Privatuniversität (PMU)
- Pflegewissenschaft Online (Bachelorstudium)
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