Berufsreifeprüfung
Zielgruppe
Personen ohne Reifeprüfung; dieletzte Teilprüfung darf nicht vordem vollendeten 19. Lebensjahrabgelegt werden.
Gültigkeit
allgemeiner Hochschulzugang ohne fachliche Einschränkung. Mögliche Aufnahmeverfahren müssen natürlich trotzdem absolviert werden. Hier sind besonders die Fristen zu beachten, da die Aufnahmeverfahren in der Regel nur einmal im Jahr stattfinden.
Prüfungen
Vier Prüfungen:
- Deutsch
- Mathematik
- lebende Fremdsprache
- Fachbereich
Voraussetzungen
- Lehrabschlussprüfung oder - Facharbeiterprüfung oder
- mindestens dreijährige mittlere Schule oder
- mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz oder
- Meisterprüfung oder
- Befähigungsprüfung oder
- erfolgreicher Abschluss eines Hauptstudienganges an einem Konservatorium oder
- oder erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum/zur Heilmasseur_in
weitere Infos
Weitere Informationen zur Berufsreifeprüfung aber auch zur Studienberechtigungsprüfung sowie zu Beihilfen und finanziellen Unterstützungen findest du in unserer Broschüre "Studieren ohne Matura".
Beratung
Die MaturantInnenberatung der ÖH Bundesvertretung bietet auch eine spezielle Beratung zur Studienberechtigungs- und Berufsreifeprüfung.
Beratung zum Thema Finanzierung und Beihilfen bietet des Referat für Sozialpolitik der ÖH Bundesvertretung.