Lehramt Aufnahmeverfahren
Inhalt
Achtung:
Während du das Aufnahmeverfahren ohne den Nachweis für die allgemeine Hochschulreife (Maturazeugnis, Berufsreifeprüfungszeugnis etc.) ablegen kannst, musst du spätestens bei der Zulassung diesen Nachweis erbringen.
Aufnahmeverfahren für Lehramtsstudien
Eine wichtige Änderung im Laufe der Pädagog_innenbildung Neu (PBN) ist die Einführung von Aufnahmeverfahren, diese sind seit 2014 für alle Lehramtsstudien Pflicht.
Die Aufnahmeverfahren sind allerdings nicht einheitlich und weichen stark voneinander ab, da gesetzlich nur grobe Richtlinien definiert wurden. Diese Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren können vor Studienbeginn und/oder während des ersten Semesters in Form einer Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) abgehalten werden.
Bestrebungen zur Vereinheitlichung bestehen bereits: Mehrere Hochschulen haben sich zu einem Verbund mit einem gemeinsamen Aufnahmeverfahren zusammengeschlossen. Die daran teilnehmenden Hochschulen wenden denselben Aufnahmetest an und erkennen das Ergebnis des Verfahrens untereinander an. Ob sich deine Hochschule mit deinem Wunschstudium daran beteiligt, erfährst du unter: www.zulassunglehramt.at
Je nachdem für welche Schulstufe (Primar-, oder Sekundarstufe) und in welcher Verbundregion du dich bewerben willst sind die Abläufe unterschiedlich.
Verbundregion Mitte
(Oberösterreich, Salzburg):
www.lehrerin-werden.at
Verbundregion Nordost
(Wien, Niederösterreich):
www.lehramt-ost.at
Verbundregion Südost
(Burgenland, Kärnten, Steiermark):
www.lehramt-so.at
Verbundregion West
(Tirol, Vorarlberg):
www.lehrerinnenbildung-west.at
Aufnahmeverfahren
Bevor man für ein Aufnahmeverfahren zugelassen ist, kommt es vorab immer in irgendeiner Form zu einer Online-Registrierung. Dies muss unter Einhaltung einer bestimmten Frist geschehen.
Die Fristen variieren von Verbund zu Verbund (Informationen auf den jeweiligen Webseiten) und sind unbedingt einzuhalten!
Wer die Aufnahmefrist versäumt, kann sich erst wieder im nächsten Jahr für das Aufnahmeverfahren anmelden.
Sollte das Aufnahmeverfahren nicht positiv absolviert werden, ist eine Zulassung in diesem Studienjahr nicht möglich. Das Aufnahmeverfahren kann innerhalb eines Studienjahres nicht wiederholt werden.
Primarstufe
Das Lehramtsstudium für die Primarstufe führen die Pädagogischen Hochschulen alleine durch und damit auch das Aufnahmeverfahren. Neben der bereits erwähnten verpflichtenden Online-Registrierung sind in der Regel Selbsteinschätzung, persönliche Motivation und Eignung (Deutschkenntnisse und Sprech- und Stimmleistung, körperlichmotorische Eignung und ein gewisses Maß an Musikalität) Teile des Aufnahmeverfahrens.
Sekundarstufe
Das Lehramtsstudium der Sekundarstufe Allgemeinbildung führen Pädagogische Hochschulen und Universitäten gemeinsam durch. Je nach Verbundregion sind auch
die Anforderungen für das Aufnahmeverfahren unterschiedlich. In allen Verbünden muss ein Online-Self-Assesment absolviert werden, bei dem eine Beschäftigung mit den Inhalten, Rahmenbedingungen und
Anforderungen des Lehramtsstudiums erfolgen
soll(te). Weitere mögliche Teile können (schriftliche) Tests und/oder persönliche Gespräche sein.
Bei bestimmten Unterrichtsfächern wird zusätzlich neben der pädagogischen Eignung eine spezifische Eignung abgeprüft (z.B. musikalische oder körperlich-motorische Eignung).
Nach der positiven Absolvierung des Aufnahmeverfahrens können die Bewerber_innen die Zulassung beantragen, dies muss persönlich durchgeführt werden. Welche Dokumente du für die Zulassung benötigst erfährst du im Rahmen des Aufnahmeverfahrens bzw bei deiner Hochschule.
weitere Fragen?
Falls du noch weitere Fragen hast, so wende dich an deine lokalen ÖH, oder an uns, deine Lehramtsvertretung auf Bundesebene:
Referat für pädagogische Angelegenheiten
Taubstummengasse 7-9, 1040 Wien
Handy: +43/676/888 52 204
E-Mail: [YjY0dGFnOnBhZWRyZWZAb2VoLmFjLmF0]