Studienberechtigung - Prüfungsfächer - FH Burgenland
Die Studienberechtigungsprüfung besteht aus fünf Teilprüfungen, die studienbereichsspezifisch sind. Für alle Studienrichtungen muss jedoch ein Aufsatz über ein allgemeines Thema im Ausmaß einer vierstündigen schriftlichen Prüfung verfasst werden. Der weitere Prüfungsmodus (schriftlich, mündlich)und die Anzahl der Wahlfächer sind abhängig von der jeweiligen Studienrichtung (entweder ein oder zwei Wahlfächer).
Die Reihenfolge, in der du die Prüfungen ablegst, ist beliebig. Auch, wie viel Zeit du dir dafür lässt, ist dir überlassen, denn bereits positiv abgelegte Prüfungen behalten ihre Gültigkeit. Beachte allerdings, dass negativ beurteilte Prüfungen maximal zwei Mal wiederholt werden dürfen!
Du musst jedoch mindestens eine Prüfung an der Institution ablegen, an welcher du später studieren möchtest. Du kannst dich im Selbststudium oder in Vorbereitungskursen (z.B. an einer Universität, VHS, WiFi, BfI) auf die Prüfungen vorbereiten.
Voraussetzungen für die Studienberechtigungsprüfung an der FH Burgenland