Studienberechtigung - Prüfungsfächer - Lehramt Verbund Süd-Ost
Die Hochschulen im Verbund Süd-Ost:
- Pädagogische Hochschule Burgenland
- Pädagogische Hochschule Kärnten
- Pädagogische Hochschule Steiermark
- Technische Universität Graz
- Universität Graz
- Universität Klagenfurt
haben für alle Lehramtsstudien eine einheitliche Studienberechtigungsprüfung entwickelt.
Aufsatz
Eine schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema
Mathematik 1 (schriftlich und mündlich):
- Zahlenmengen
- Gleichungen und Ungleichungen
- lineare Gleichungs-und Ungleichungssysteme
- Vektoren
- Matrizen
- Determinanten
- elementare Funktionen
- Grundbegriffe der Differentialrechnung und Integralrechnung Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik
Lebende Fremdsprache 2 (schriftlich und mündlich):
- Fertigkeitsbereiche – Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben – entsprechend des europäischen Referenzrahmens – Kompetenzniveau B2: Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehe
- versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist.
- Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.
- Kenntnis und Anwendung der Grammatik sowie des Grund- und Aufbauwortschatzes.
Prüfungsinhalt:
1. Überprüfung des Hör- und Leseverständnisses
2. Übersetzen eines einfachen Textes in korrektes Deutsch
3. Verfassen eines Aufsatzes
Pädagogische Grundlagen (schriftlich und mündlich):
Mit dem Fach „Pädagogische Grundlagen“ haben dieKandidatinnen und Kandidaten nachzuweisen, dass sie sich zu Themengebieten derPädagogik argumentativ schriftlich oder mündlich zu äußern vermögen. DieThemengebiete umfassen allgemeine Grundbegriffe und Fragestellungen der Pädagogikund ihrer Teildisziplinen, den Erziehungsprozess, Medienerziehung und Institutionen derErziehung und Bildung. Die Prüfung ist in einem Prüfungsvorgang schriftlich odermündlich (1 Stunde) abzulegen.
Wahlfach:
Wahlfach aus dem angestrebten Studium.
Für das Wahlfach ist eine Vorlesungsprüfung im Umfang von mindestens 3 ECTSAnrechnungspunkten aus dem angestrebten Studium zu wählen, die im Curriculum für das erste oder zweite Semester des Studiums empfohlen wird. Für das Lehramtsstudium
Sekundarstufe Berufsbildung kann stattdessen auch ein Seminar im Umfang von mindestens 3 ECTS-Anrechnungspunkten, das im Curriculum für das erste oder zweite Semester des Studiums empfohlen wird, besucht werden. Es wird empfohlen, eine Vorlesungsprüfung bzw.
für das Lehramtsstudium Sekundarstufe Berufsbildung ein Seminar aus dem angestrebten Studium zu wählen. Das Wahlfach ist bei der Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung festzulegen. Eine nachträgliche Änderung ist auf Antrag der Prüfungskandidatin/des Prüfungskandidaten oder bei einer Änderung des Lehrangebotes möglich.