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Studienberechtigung - Prüfungsfächer - Pädagogische Hoch­schule Oberösterreich

Verordnung

Schriftliche Arbeit (schriftlich):

Mit der schriftlichen Arbeit über ein allgemeines Thema hat die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat nachzuweisen, dass sie oder er sich zu einem vorgegebenen Thema in einwandfreier und gewandter Sprache und mit klarem Gedankengang schriftlich zu äußern
vermag. Die schriftliche Arbeit ist in Form eines Aufsatzes zu absolvieren. Es werden drei Themen zur Wahl gestellt, wobei jedenfalls ein Thema dergestalt ist, dass die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat Gelegenheit hat, ihre oder seine Vertrautheit
mit den Grundzügen der Geschichte der Republik Österreich, mit den gegenwärtigen Strukturen und seiner Stellung in der Welt nachzuweisen. Die zur Verfügung stehende Zeit zur Ausarbeitung der schriftlichen Arbeit beträgt vier Stunden.


Englisch 2 (schriftlich und mündlich):

  • Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck unter richtiger Anwendungder Grundgrammatik;
  • Fähigkeit, die Sprache bei normaler Sprechgeschwindigkeit zuverstehen und sich an Konversation über allgemein bekannte Inhalte für dieGesprächspartner verständlich zu beteiligen
  • Fähigkeit, einfache Texte ins Deutsche zuübersetzen
  • Fähigkeit, kurze Texte fließend zu lesen und zusammenzufassen
  • Fähigkeit, zuallgemeinen Themen vorwiegend in erzählender und beschreibender Weise in AufsatzformStellung zu nehmen.

Mathematik 1 (schriftlich und mündlich):

  • Zahlenmengen
  • Gleichungen und Ungleichungen
  • lineare Gleichungs- und Ungleichungssysteme
  • Vektoren
  • Matrizen
  • Determinanten
  • elementare Funktionen
  • Grundbegriffe der Differenzialrechnung und Integralrechnung
  • Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik

Philologische Grundlagen (schriftlich und mündlich):

  • Einblick in Gegenstandsbereich und Methoden der Sprachbetrachtung (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik) unter Berücksichtigung des Deutschen
  • Einsicht in die gesellschaftliche und historische Bedingtheit von Sprache Grundbegriffe des Verstehens und Interpretierens von Texten, Grundbegriffe der Poetik
  • literarische Gattungen, Formen, Traditionen und Epochen.

Wahlfach (mündlichen oder schriftlichen)

Das Wahlfach ist nach Wahl der Bewerberin bzw. des Bewerbers aus dem angestrebten Studium zu entnehmen. Über die Zulässigkeit als Wahlfach entscheidet das Rektorat.
Das Wahlfach ist in Form einer mündlichen oder schriftlichen Fachprüfung zu absolvieren.

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