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Studienberechtigung - Prüfungsfächer - WU Wien

Verordnungen:

Verordnung zur Studienberechtigungsprüfung (Studienberechtigungsverordnung 2015)

Verordnung des Rektorats, mit der die Verordnung zur Studienberechtigungsprüfung (Studienberechtigungsverordnung 2015) geändert wird (Juni 2018)

Verordnung des Rektorats, mit der die Verordnung zur Studienberechtigungsprüfung (Studienberechtigungsverordnung 2015) geändert wird (Oktober 2018)

Deutsch: (schriftliche Arbeit)

Die Prüfung ist eine schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema (Aufsatz), wobei zwei Themen zur Auswahl zu stellen sind.
Geprüft wird die schriftliche Kompetenz, Sprach- und Schreibrichtigkeit, strategische Nutzung sprachlicher und textueller Mittel bei der Abfassung eines auf ein Thema bezogenen, adressatenorientierten und situativ angemessenen Textes. Die Beurteilung lautet „mit Erfolg teilgenommen“ oder „ohne Erfolg teilgenommen“.


Mathematik

Es handelt sich um eine schriftliche Prüfung, geprüft werden lineare und quadratische Funktionen, Finanzmathematik, Differentialrechnung, Integralrechnung, Wahrscheinlichkeitsrechnung, lineare Gleichungssysteme, Matrizenrechnung sowie Optimierung unter Nebenbedingungen.


Englisch (schriftliche und mündliche Prüfung):

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die positive Absolvierung des schriftlichen Teils ist Voraussetzung für die Ablegung des mündlichen Teils. Ausgangsniveau im Sinne des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen ist B1. Geprüft werden Sicherheit im schriftlichen und mündlichen Ausdruck unter korrekter Anwendung der Grundgrammatik sowie die Fähigkeit, die Sprache bei normaler Sprechgeschwindigkeit zu verstehen und sich an Konversation über allgemeine Inhalte verständlich zu beteiligen. Darüber hinaus sind Texte mittleren Schwierigkeitsgrades zu aktuellen Themen ins Deutsche zu übertragen sowie allgemeine Themen in Aufsatzform abzuhandeln (z.B.: Erzählung, Beschreibung, Stellungnahme, Diskussion). Die Beurteilung lautet „mit Erfolg teilgenommen“ oder „ohne Erfolg teilgenommen“.


Grundlagen des öffentlichen Rechts

Die Prüfung aus „Grundlagen des öffentlichen Rechts“ besteht aus zwei Teilen, einem Multiple-Choice-Teil und einem offenen Teil. Die Prüfung umfasst grundlegende Fragestellungen des österreichischen öffentlichen Rechts, im Besonderen das Organisationsrecht, einen Überblick über die wichtigsten Grundrechte der Wirtschaft und das Recht des Verwaltungsverfahrens sowie des Rechtsschutzsystems. Aus dem Bereich des europäischen Unionsrechts werden das Organisationsrecht der EU sowie die Grundfreiheiten des Binnenmarkts geprüft. Diese Inhalte überprüfen das Verständnis für die Zusammenhänge zwischen den wichtigsten Bereichen des europäischen und öffentlichen Wirtschaftsrechts.“


Wahlfächer (Sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studien)

zwei Prüfungen nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten:

  • Einführung in die Betriebswirtschaftslehre
  • Grundlagen der Volkswirtschaftslehre
  • Wirtschaft im rechtlichen Kontext – Europäisches und öffentliches Wirtschaftsrecht I

Wahlfächer (rechtswissenschaftliche Studien)

Zwei Prüfungen nach Wahl:

  • Einführung in die Betriebswirtschaftslehre: schriftlich
  • Grundlagen des Zivilrechts: schriftlich
  • Marketing: schriftlich
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Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht immer nur Zugang zu einem spezifischen Studien­gang.
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Die gängigsten Unter­richts­sprachen an den österreichischen Hoch­schulen sind Deutsch und Englisch.

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An den Hoch­schulen gibt es verschiedene Studienarten, die sich vor allem durch ihre Mindestdauer unterscheiden. Im Grundstudium beginnst du je nach richtig mit dem Bachelor oder dem Diplomstudium.

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In Österreich gibt es drei verschiedene Hochschultypen (Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hoch­schulen), die sich in der Ausgestaltung der Studien(-gänge) stark unterscheiden.

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