UG-Novelle
Inhaltsübersicht
Betrifft mich das ?
Mit dem Wintersemester 2022 ändern sich einige Dinge, wenn du ein Studium an einer Universität beginnst oder ein Lehramtsstudium, die gemeinsam von Pädagogischen Hochschulen und Universitäten durchgeführt werden.
Wenn du also an einer Fachhochschule oder Privatuniversität studieren willst, betreffen dich diese Änderungen nicht.
Was ändert sich?
Die wichtigsten Änderungen sind sicherlich die Mindeststudienleistung und die verkürzte Nachfrist, die wir hier kurz erklären.
Du solltest dir aber unbedingt auch das Video unserer Juristin anschauen, die alles sehr einfach und verständlich erklärt.
Mindeststudienleistung
In den ersten 4 Semestern musst du 16 ECTS absolvieren. Dies solltest du in der Regel schaffen, aber es sollte dir trotzdem bewusst sein.
Nachfrist
Für alle Studiengänge ohne Aufnahmeverfahren ist der 5. September, die letzte Möglichkeit die Zulassung für ein Studium zu bekommen.
Wenn du deine Matura erst nach dem 31. August bestehst oder ein Aufnahmeverfahren nicht bestehst (was wir natürlich nicht hoffen), dann kannst du dich nun nur noch bis zum 31. Oktober zulassen.
Anerkennung
Anerkennungen/Anrechnungen aus anderen Studien sind ab 1.10.2022 nur noch in den ersten beiden Semestern möglich.
Wenn du also schon seit dem Wintersemester 2021/22 oder früher mit einem Studium begonnen hast und dir etwas dafür anrechnen lassen willst, musst du jetzt den Antrag stellen, damit dies bis 30.9.2022 erledigt ist. Ab dem 1.10.2022 werden dir diese Leistungen sonst nicht mehr angerechnet.
Video
Beratung
Wer hilft mir wenn ich Fragen habe?
Frag die ÖH Studien- und Maturant_innenveratung oder unsere Juristin aus dem Video
Beides kostenlos und einfach per E-Mail, Telefon, Chat oder Videocall.
Du solltest dir unbedingt auch Studieren Probieren und unsere kostenlosen Info-Vorträge anschauen sowie unsere Broschüre Wegweiser zum Studium, die du kostenlos bestellen oder herunterladen kannst.