Neues Lehramt
Inhalt
- Was ist das "neue Lehramt"?
- Verbünde
- Lehramt Primarstufe an Pädagogischen Hochschulen
- Lehramt Sekundarstufe (Verbundstudium an Pädagogischen Hochschulen und Universitäten)
- Lehramt Sekundarstufe Berufsbildung
- Quereinstieg
- Erweiterungsstudien für Absolventinnen und Absolventen sechssemestriger Lehramtsstudien (180 ECTS)
- Aufnahmeverfahren
- Neues Lehrer_innendienstrecht & verpflichtendes Masterstudium
- weitere Fragen?
Was ist das "Neue Lehramt"?
Die Ausbildung für angehende Lehrer_innen sollte umgestellt werden. Daher wurden im Jahr 2013 einige Änderungen beschlossen und gesetzlich verankert. Bei dem langjährigen Projekt spricht man von der „Pädagog_innenbildung NEU“(PBN).
Seither wurden in ganz Österreich im Rahmen dieser neuen Bedingungen Lehramtsstudien entwickelt und nach und nach umgesetzt. Mit Wintersemester 2016 werden österreichweit alle Studiengänge starten. Wesentlich ist die Einteilung nach Schulstufen:
- Primarstufe (ehemals Volksschule)
- Sekundarstufe (Neuen Mittelschule (NMS), im Gymnasium (AHS), und in den allgemeinbildenden Fächern der BMHS (Polytechnikum, Berufsschule, HASCH, HAK, HTL, HBLA, usw.)
- Berufsbildung
- Quereinstieg
Verbünde
Das Lehramtsstudium ist in sogenannten Verbünden organisiert. Die Pädagogischen Hochschulen und Universitäten haben sich je nach Bundesländern zu verschiedenen Verbünden zusammengeschlossen.
Verbundregion Mitte
(Oberösterreich, Salzburg):
www.lehrerin-werden.at
Verbundregion Nordost
(Wien, Niederösterreich):
www.lehramt-ost.at
Verbundregion Südost
(Burgenland, Kärnten, Steiermark):
www.lehramt-so.at
Verbundregion West
(Tirol, Vorarlberg):
www.lehrerinnenbildung-west.at
Lehramt Primarstufe an Pädagogischen Hochschulen
Mindestdauer:
8 Semester Bachelor (240 ECTS)und 2-3 Semester Master (60-90 ECTS)
Dieses Studium befähigt zum Unterricht für die Primarstufe (Schulstufe 1 – 4), also an Volksschulen. Ein Master mit 90 ECTS beinhaltet eine Schwerpunktsetzung in z.B. Inklusion. Es ist aber auch möglich Schwerpunkte in Elementarpädagogik, sprachlicher Bildung, sozial-und kulturwissenschaftlicher Bildung,Freizeit-, Medien- und Theaterpädagogik,Ernährung und Gesundheit, Religion etc. zu absolvieren. Über die unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen informierst du dich am besten direkt an der von dir favorisierten Hochschule, da das Angebot von Hochschule zu Hochschule variiert. Nähere Informationen, ob das Studium z.B. berufsbegleitend angeboten wird, findest du generell auf der Website der jeweiligen Institution.
Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung (Verbundstudium an Pädagogischen Hochschulen und Universitäten):
Mindestdauer:
8 Semester Bachelor (240 ECTS) und 4 Semester Master (120 ECTS)
Dieses Studium befähigt zum Unterricht für die Sekundarstufe I und II (Schulstufe 5 – 13), also an Allgemeinbildenden höheren Schulen, Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, Neuen Mittelschulen, Polytechnischen Schulen und Allgemeinen Sonderschulen, etc.
Dieses Lehramtsstudium ist kombinationspflichtig. Das heißt du musst dich für eine Kombination aus mindestens zwei Studienrichtungen (z.B.: Lehramt Geschichte und Lehramt Mathematik) inskribieren. Es ist auch möglich nur eine Studienrichtung und eine Schwerpunktsetzung zu wählen.
Das Fächerangebot unterscheidet sich je nach Hochschule. Auch hier gilt wieder: Über die unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen informierst du dich am besten direkt an der von dir favorisierten Hochschule, da das Angebot von Hochschule zu Hochschule variiert. Das Studium gliedert sich in eine bestimmte ECTS-Anzahl für die beiden Unterrichtsfächer:
- ECTS-Anzahl in Allgemeinen Bildungswissenschaftlichen Grundlagen
- ECTS-Anzahl in Pädagogisch Praktischen Studien
Lehramt Sekundarstufe Berufsbildung an Pädagogischen Hochschulen:
Dieses Studium befähigt zum Unterricht für die Sekundarstufe I und II (Schulstufe 5 – 13) an Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen in einem spezifischen Fachbereich.
Es handelt sich dabei ebenfalls um ein Bachelor-Studium (8 Semester) von 240 ECTS, wobei in vielen Fällen die Möglichkeit besteht sich einen Großteil der verlangten ECTS anzurechnen, wenn eine einschlägige Berufsausbildung (u.a. Lehrabschluss) mit Berufserfahrung im Fachbereich besteht. Wie dies nachgewiesen werden soll bestimmen die einzelnen Hochschulen.
Die angebotenen Fachbereiche variieren wieder sehr stark von Hochschule zu Hochschule. Ein Masterstudium ist zwar angedacht, die ersten Curricula befinden sich aber
momentan in Begutachtung und beginnen frühestens mit Sommersemester 2018.
Erweiterungsstudien für Absolventinnen und Absolventen sechssemestriger Lehramtsstudien (180 ECTS)
Die Zulassung zu einem Masterstudium nach Absolvierung eines sechssemestrigen Bachelorstudiums setzt die Erbringung weiterer 60 ECTS durch die Absolvierung einschlägiger Studien im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung an einer Pädagogischen Hochschule oder Universität voraus.
Mit der Erbringung der zusätzlichen 60 ECTS-Credits werden fachliche Differenzen zwischen dem entsprechenden Bachelorstudium „alt“ und dem entsprechenden Bachelorstudium „neu“ ausgeglichen.
Abhängig davon, welches Vorstudium man absolviert hat, stehen verschiedene Möglichkeiten für den Einstieg ins Masterstudium zur Verfügung:
- Lehramt Volksschule: man holt 60 ECTS durch eine Schwerpunktsetzung nach.
- Lehramt Sonderschule: man holt 60 ECTS in Primarstufenpädagogik und Primarstufendidaktik nach.
- Lehramt NMS: man holt pro Fach Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS nach.
Für Erweiterungsstudien muss es keine eigenen Curricula geben. Welche Lehrveranstaltungen du tatsächlich nachholen musst, darüber informierst du dich am besten direkt bei der jeweiligen Hochschule.
Quereinsteiger_innenstudium Sekundarstufe Berufsbildung an Pädagogischen Hochschulen:
Die ersten Curricula befinden sich momentan in Begutachtung und beginnen frühestens mit Sommersemester 2018.
Ein solches Studium ist nur zulässig für Personen die bereits einen Studienabschluss (mindestens Bachelor-Abschluss) in einem spezifischen Fachbereich erlangt haben und befähigt auch nur zum Unterricht in diesem
Fachbereich. Außerdem müssen bis zum Ende des Quereinsteiger_innenstudiums 3000 Arbeitsstunden im Fachbereich nachgewiesen werden. Wie diese nachgewiesen werden sollen obliegt der jeweiligen Hochschule.
Neues Lehrer_innendienstrecht und verpflichtendes Masterstudium
Laut dem am 27.12.2013 im Nationalrat beschlossenen neuen Dienstrecht ist ab 1.9.2029 für alle Pädagog_innen ein vor dem Berufseinstieg absolviertes Masterstudium verpflichtend. Bis 31.8.2029 ist auch eine Anstellung mit einem bloßen Bachelorabschluss möglich, wenn die Pädagog_innen sich verpflichten, das Masterstudium innerhalbvon fünf Jahren berufsbegleitend zu absolvieren (andernfalls liegt ein Kündigungsgrund vor).
weitere Fragen?
Falls du noch weitere Fragen hast, so wende dich an deine lokalen ÖH, oder an uns, deine Lehramtsvertretung auf Bundesebene:
Referat für pädagogische Angelegenheiten
Taubstummengasse 7-9, 1040 Wien