Stand: 29.07.2024
Radiologietechnologie
- Wichtiger Hinweis:
Keine Frist mehr verpassen mit dem ÖH Reminder
Nach der Zulassung Studienbeihilfe beantragen - für das Sommersemester: 20. Februar - 15. Mai Mehr für dich! oeh.ac.at/studienbeihilfe
- Hochschule:
- FH Gesundheit Tirol (FHG Tirol)
Innsbruck, Tirol - Studienart:
- Bachelorstudium
- Studienkennzahl:
- 0502
- Mindeststudiendauer:
- 6 Semester
- ECTS:
- 180
- Studiengang:
- Link zum Studienganghttps://www.fhg-tirol.ac.at/page.cfm?vpath=studium/bachelor/radiologietechnologie#top
- Studienplan:
- Link zum Studienplanhttps://www.fhg-tirol.ac.at/page.cfm?vpath=studium/bachelor/radiologietechnologie#studienplan
- Anmeldefrist:
Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2023/24:
- 1.12.2022 - 30.6.2023
- Voraussetzungen:
- Studieren ohne Matura:
- mehr Infos zu:
- berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfung
- Studienberechtigungsprüfung
- Berufsreifeprüfung
Studienberechtigungsprüfung
- allgemeine Informationen zur Studienberechtigungsprüfung
- Anbieter von Studienberechtigungsprüfungen sind Universitäten bspw. die Medizinischen Universität Innsbruck und die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, ausgewählte Fachhochschulen und pädagogische Hochschulen. Einzelne Prüfungen können Sie auch an anerkannten Bildungseinrichtungen (z.B. bfi, WIFI) ablegen.
Berufsreifeprüfung:
- einschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfung
- Gebühr:
- Studiengebühren im Umfang von €363,36, € 22,70 ÖH-Beitrag plus Sachmittelbeitrag
- Zusatzinfo:
- Anrechnung von BHS Leistungen möglich
- Berufsmöglichkeiten:
- Das Tätigkeitsfeld einer RadiologietechnologIn befindet sich an der Schnittstelle „Medizin-Technik-Mensch“ und erfordert hohes physikalisch-technisches Verständnis und logisch-analytisches Denken, aber auch medizinisches Interesse und soziale Kompetenz.
- Die RadiologietechnologIn übernimmt die Aufgabe, notwendige Untersuchungen und Behandlungen am Menschen nach ärztlicher Anordnung auf Basis radiologietechnischer Methoden eigenverantwortlich auszuführen.
- Das Aufgabengebiet umfasst die Anwendung ionisierender Strahlen in der diagnostischen Radiologie, der Strahlentherapie und der Nuklearmedizin, aber auch den Einsatz anderer Bild gebender Verfahren, wie Ultraschall oder Kernspintomographie, sowie das forschende Mitarbeiten im Bereich des Gesundheitswesens. Weiters umfasst der radiologisch-technische Dienst die Anwendung von Kontrastmittel nach ärztlicher Anordnung und in Zusammenarbeit mit ÄrztInnen.
- Weitere Betätigungsfelder bieten sich der RadiologietechnologIn in Einrichtungen der Forschung, Wissenschaft und Industrie, aber auch in der Veterinärmedizin.
- (Beschreibung in Anlehnung an das MTD-Gesetz, BGBl. Nr. 460/1992, § 2 (3) i.d.g.F..
- Studienvertretung:
- Weiterführende Tags:
- Farben:
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